1. Wer trägt die Sorge und Verantwortung für die Wasserversorgung?

Dem Zweckverband wurde von seinen Verbandsgemeinden die Verantwortung für die ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung übertragen. Somit kann nur der Zweckverband über die Angelegenheiten der Wasserversorgung entscheiden. Allein er ist für die Unbedenklichkeit des Trinkwassers bis zur Übergabestelle verantwortlich und auch dafür, dass Abnehmer nicht durch andere Abnehmer gefährdet werden können, z.B. Eigenbauanlagen.

2. Welche Qualität hat das gelieferte Wasser?

Das Trinkwasser hat keine Bestandteile, chemischer und/oder bakterieller Art, die eine Gefährdung des Nutzers und dessen Anlagen bewirken können. Das Trinkwasser wird  jährlich chemisch, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, von zertifizierten Fachlaboren untersucht. Bakteriologische Untersuchung erfolgen in regelmäßigen Abständen. Die Qualität des Trinkwassers ist so hervorragend, dass es auch für Säuglingsnahrungsherstellung geeignet ist.

3. Wird das Wasser gechlort?

Das Wasser wird, aufgrund der sehr guten Qualität, nicht gechlort oder in irgend einer Weise chemisch behandelt.

4. Welche Wasserhärte liegt vor?

Die Härte liegt im Verbandsgebiet zwischen Härtebereich mittel und hart nach dem Waschmittelgesetz, d.h. zwischen rd. 12,4° und 14,9 ° dH (deutsche Härte).

5. Muss unser Trinkwasser vom Abnehmer nachbehandelt werden?

Vorgeschlagen wird nach dem Wasserzähler einen Filter zu installieren, damit evtl. losgelöste Teilchen der Wasserleitung herausgefiltert werden. Diese Filter müssen aber regelmäßig gewartet werden, sonst entwickeln sie sich zu Bakterienherde und verändern das gelieferte Wasser negativ (Geruchsbildung).

 

Alle durchsichtigen und durchscheinenden Trinkwasseranlagenteile, z.B. Filter, Druckminderer, müssen gegen Lichteinfall und Erwärmung, wegen Algenbildung, geschützt werden. Mit der Algenbildung kann sich die Qualität des gelieferten Trinkwassers ändern.

 

Weitere Einrichtungen werden nicht empfohlen und sind für den normalen Hausgebrauch auch nicht erforderlich. Die auf dem "Markt" immer wieder angebotenen "Wasserverbesserer" können unser Wasser nicht verbessern.

 

Was in diese Geräte einfließt wissen wir, was herauskommt weiß keiner. Eine Wassernachbehandlung ist nicht erforderlich.

 

Auch der kostenlose, 28-seitige Ratgeber "Trink was - Trinkwasser aus dem Hahn" des Umweltbundesamtes (UBA) informiert Verbraucher, was sie im Haus tun können, damit sich die Qualität des gelieferten Trinkwassers nicht verschlechtert. Diese Broschüre lässt sich unter www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3058.pdf herunterladen.

4. Welche Wasserhärte liegt vor?

Die Härte liegt im Verbandsgebiet zwischen Härtebereich mittel und hart nach dem Waschmittelgesetz, d.h. zwischen rd. 12,4° und 14,9 ° dH (deutsche Härte).